Gewässer

Der Rosensee ist ein durch ein Wasserkraftwerk aufgestauter Teil der Schwentine. Dadurch ergeben sich im See zeitlich unterschiedliche Strömungsverhältnisse. Unser Vereinsgewässer erstreckt sich vom Kraftwerk II stromaufwärts bis zur Einmündung der Spolsau oberhalb vom Gut Rastorf. Die zu befischende Wasserfläche beträgt rd. 38 Hektar. Der untere Teil, bis etwa 500 Meter oberhalb der Brücke der B202, ist ein See. Der Teil oberhalb ist der natürliche Lauf der Schwentine mit teilweise recht starker Strömung. Im See beträgt die mittlere Tiefe ca.3,5 Meter, die maximale Tiefe direkt vor dem Auslauf des Kraftwerkes beträgt ca. 6 Meter. Im Flusslauf beträgt die durchschnittliche Tiefe ca. 1,2 – 1,4 Meter. Im Gewässer kommen nahezu alle heimischen Fischarten vor. Neben den reichlich vorhandenen Plötzen ist an Weißfischen besonders der sehr gute Bestand an Karpfen und Schleien sowie Aland und Brassen hervorzuheben. Karpfen zählen auch zum Besatzprogramm des Vereins. Bei den Raubfischen dominieren eindeutig der Hecht und der Barsch. Daneben werden aber auch immer wieder gute Zander und auch große Welse gefangen. Aale und auch Forellen sind im Gewässer vorhanden. Bei den Aalen ist der allgemeine Rückgang der Bestände im Rosensee auch deutlich zu spüren, jedoch ist der See bekannt für sein sehr hohes Durchschnittsgewicht bei den Aalen. Der Verein führt jährlich Besatz mit vorgestreckten Hechten, Zandern und Satzaalen durch.

Gastangler sind bei uns jederzeit herzlich willkommen und haben keinerlei Einschränkungen gegenüber Mitgliedern. Der See kann – unter Berücksichtigung von Privateigentum – überall von Land und vom Boot (ohne Motor) beangelt werden. Lediglich die Ufer des Guts Rastorf dürfen nicht betreten werden. Außerdem ist das Angeln im Altarm der Schwentine in Rastorf sowie von den Inseln im Fluss untersagt. Mietruderboote stehen leider nicht zur Verfügung.

Wegbeschreibung

Von Kiel kommend der B76 Richtung Lübeck/Puttgarden folgen. In Schwentinental OT Raisdorf-Nord oder Schwentinental OT Raisdorf-Süd abfahren und den Hinweisschildern in Richtung Freibad und Wildpark folgen.

Angelkarten

– Ernst Brendel, Rosenthal 2, 24223 Schwentinental
– Raisdorfer Mühle, Bahnhofstraße 58-60, 24223 Schwentinental
– Askari Angelsport, Gutenbergstraße 45, 24223 Schwentinental
– Großmann’s Angeltreff, Sörensenstraße 45, 24143 Kiel
– Zoo- & Angelfachmarkt Knutzen, Adelheidstraße 14-22, 24103 Kiel
– Serious Flyfishing Achim Stahl, Gablenzstraße 6, 24114 Kiel
– Fisherman’s Partner Angler-Fachmarkt, Seekoppelweg 12, 24113 Kiel

Angelkarten Online: www.fiskado.de 

Preise

– Tageskarte 10,-EUR

– Tageskarte Online 10,-EUR

– Wochenkarte 50,-EUR

– Wochenkarte Online 50,-EUR

– Jahreskarte 150,-EUR (nur beim 1. Vorsitzenden erhältlich)

– Mitgliedsbeitrag 100,-EUR / jährlich zuzüglich 6 zu leistende Arbeitsstunden jährlich (alternativ 30,-EUR Ersatzleistung für jede nicht geleistete Arbeitsstunde)

– Aufnahmegebühr 150,-EUR

Mitgliedschaft

Eine Vereinsmitgliedschaft ist grundsätzlich möglich. Der Verein hat sich jedoch eine maximale Mitgliederzahl von 100 Mitgliedern gesetzt. Daraus resultiert zurzeit eine Warteliste auf Neuaufnahme. Bedingung für eine Vereinsmitgliedschaft ist ein vorheriger Jahreskartenerwerb, bevor danach der Antrag auf Mitgliedschaft gestellt werden kann. Als Jahreskarteninhaber mit der Absicht, eine Vereinsmitgliedschaft zu beantragen, ist die Teilnahme an den Vereinsangeln und beispielsweise an unserem monatlichen Klönschnack (jeden 1. Dienstag im Monat) jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht, um die Möglichkeit zu schaffen, dass der künftige Vereinskollege seinen Verein und die Mitglieder kennen lernen kann und umgekehrt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand bei seiner Frühjahrssitzung. Bei Neuaufnahme ist eine Aufnahmegebühr von 150,- € zu entrichten. Der Jahresbeitrag beträgt dann 100,- €. Dieser Jahresbeitrag erlaubt es dann dem Mitglied ein Boot an den vereinseigenen Steg zu legen, sofern dort ein Liegeplatz frei ist und die Vereinseinrichtungen zu nutzen. Der Jahresbeitrag muss unbar in Form einer dem Verein zu erteilenden Einzugsermächtigung gezahlt werden.